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Für Unternehmen · KI-Pflichten · Stand

KI-Kennzeichnungspflicht: wann Sie KI-Inhalte kennzeichnen müssen

Seit dem 02.08.2026 müssen Betriebe offenlegen, wenn Menschen mit einer KI sprechen oder ein KI-Bild, -Video oder -Ton für echt halten könnten. Hier steht, was das für Chatbot, Produktfotos und Blogtexte heißt und wann Sie nichts tun müssen.

Vier Fälle, vier Regeln

Art. 50 kennt keine allgemeine Pflicht, „KI-Inhalte“ zu kennzeichnen. Er nennt bestimmte Fälle, und für jeden gilt eine andere Regel. Die meisten Betriebe berührt der erste.

FallWas giltWer muss handelnFundstelle
Chatbot, Sprachassistent, KI am TelefonMenschen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren — außer es ist für einen aufmerksamen Durchschnittsmenschen offensichtlichAnbieter des Systems; wer den Bot unter eigenem Namen bauen lässt, ist selbst AnbieterArt. 50 Abs. 1
Deepfake: Bild, Ton oder Video, das echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und echt wirken würdeOffenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist; bei erkennbar künstlerischen oder satirischen Werken in einer Form, die das Werk nicht störtBetreiber, also Sie, wenn Sie den Inhalt erzeugen und verwendenArt. 50 Abs. 4, Art. 3 Nr. 60
Text, veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informierenOffenlegen — entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägtBetreiberArt. 50 Abs. 4
Maschinenlesbare Markierung von KI-AusgabenAusgaben von Bild-, Text-, Ton- und Videogeneratoren tragen eine technische MarkierungAnbieter des Generators, nicht der Betrieb, der ihn nutztArt. 50 Abs. 2

Dazu Abs. 3: Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss die Betroffenen informieren. Im Mittelstand selten, im Kassenbereich mit Kamera schneller als gedacht.

Für Generatoren, die vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren, gilt die Markierungspflicht aus Abs. 2 erst ab dem 02.12.2026 (Art. 111 Abs. 4). Das betrifft die Hersteller; Ihre Pflichten aus Abs. 1 und 4 gelten seit dem 02.08.2026.

Beispiele aus dem Betrieb

Wann Sie nichts kennzeichnen müssen

Wie Sie kennzeichnen

Die Verordnung schreibt kein Logo vor. Sie verlangt einen klaren und eindeutigen Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt, barrierefrei (Art. 50 Abs. 5). Die Kommission ergänzt: für Menschen wahrnehmbar, sichtbar oder hörbar, ohne technische Hilfsmittel. Ein Eintrag in den Metadaten allein reicht also nicht.

WoEin Hinweis, der trägt
ChatbotErster Satz „Ich bin ein KI-Assistent“, Kennung im Fensterkopf, für Screenreader lesbar
Telefon- oder SprachbotAnsage zu Beginn des Gesprächs, vor der ersten Frage
Bild„Mit KI erzeugt“ im Bild oder direkt darunter, nicht erst im Impressum
VideoEinblendung zu Beginn; bei KI-Stimme zusätzlich gesprochen
Text von öffentlichem Interesse ohne PrüfungSatz am Anfang des Textes

Unsere Vorschläge; die Kommission hat Leitlinien und einen Praxisleitfaden zur Kennzeichnung veröffentlicht.

Plattformregeln und Wettbewerbsrecht gelten daneben

Was YouTube, Instagram oder TikTok verlangen, ist Hausrecht der Plattform, kein Gesetz — und gilt zusätzlich. YouTube etwa verlangt eine Offenlegung, wenn ein realistischer Inhalt eine echte Person etwas sagen oder tun lässt, was sie nicht gesagt oder getan hat, oder ein echtes Ereignis verändert. Wer das unterlässt, riskiert ein nachträgliches Label, die Entfernung des Videos oder den Ausschluss aus dem Partnerprogramm.

Art. 50 Abs. 6 hält fest, dass andere Transparenzpflichten unberührt bleiben. Für Shops und Werbung ist das vor allem § 5 UWG: Eine Angabe, die über wesentliche Merkmale der Ware täuscht, ist unlauter, ob ein Mensch oder eine KI das Bild gemacht hat.

Was ein Verstoß kostet

Art. 50 steht in der Bußgeldliste: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, der höhere Betrag zählt (Art. 99 Abs. 4 Buchst. g). Für KMU gilt der niedrigere der beiden Beträge (Abs. 6). In Deutschland führt das Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 16 KI-MIG), zuständig ist in der Regel die Bundesnetzagentur, im Medienbereich die Landesmedienanstalten.

Für einen Handwerksbetrieb mit Chatbot ist der Höchstbetrag eine Zahl aus dem Gesetz, keine Prognose. Näher liegt das Wettbewerbsrecht: Ein irreführendes Bild kann ein Mitbewerber abmahnen.

Checkliste

Wer dabei hilft

Im Leistungsfeld Compliance & AI Act stehen 264 Betriebe, die laut eigener Website zu KI-Recht und Compliance beraten (Stand 23.10.2026): 202 in Deutschland, 41 in Österreich, 21 in der Schweiz.

Im Leistungsfeld Marketing & Content stehen 1.344 Betriebe, die laut eigener Website Inhalte mit KI erstellen (Stand 23.10.2026): 904 in Deutschland, 224 in Österreich, 216 in der Schweiz.

Eine Rechtsberatung im Einzelfall leisten Kanzleien; im Register stehen sie unter dem Anbietertyp Kanzlei.

Kennzeichnung prüfen lassen

Nennen Sie Website, Shop oder Kanäle. Passende Betriebe aus dem Register melden sich; die Anfrage kostet nichts.

Leistungsfeld Compliance & AI Act

Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 02.08.2026 (Art. 113 KI-Verordnung). Nur die technische Markierung durch die Hersteller von Generatoren, die schon vorher auf dem Markt waren, hat Zeit bis zum 02.12.2026.

Müssen KI-Produktbilder im Onlineshop gekennzeichnet werden?

Nicht pauschal. Bearbeitete Fotos der echten Ware sind Standardbearbeitung. Ein vollständig erzeugtes, täuschend echtes Bild kann ein Deepfake sein; die Kommission nennt dafür kein Beispiel. In jedem Fall muss das Bild die Ware zeigen, die der Kunde bekommt (§ 5 UWG).

Müssen wir KI-Texte auf unserer Website kennzeichnen?

Meist nicht. Die Pflicht trifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und entfällt, wenn ein Mensch sie geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Muss unser Chatbot sagen, dass er eine KI ist?

Ja, außer es ist aus den Umständen offensichtlich. Am sichersten im ersten Satz und im Fensterkopf. Die Pflicht trifft den Anbieter des Systems; wer den Bot unter eigenem Namen bauen lässt, ist selbst Anbieter.

Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Act?

Ein durch KI erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde (Art. 3 Nr. 60).

Wie hoch ist das Bußgeld?

Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, der höhere Betrag; für KMU der niedrigere (Art. 99 Abs. 4 und 6).

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich ja, die Verordnung gilt unmittelbar; die nationale Zuständigkeit für die Durchsetzung war nach der RTR am 07.10.2026 noch nicht geregelt. In der Schweiz ist sie kein geltendes Recht, trifft aber Schweizer Betriebe, deren KI-Ausgaben in der EU verwendet werden (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c).

Quellen

  1. KI-Verordnung, Art. 50 Transparenzpflichten EU-Kommission, AI Act Service Desk (konsolidiert, Stand 27.07.2026), abgerufen am 07.10.2026
  2. KI-Verordnung, Art. 3 Begriffsbestimmungen (Nr. 3, 4, 56, 60) EU-Kommission, AI Act Service Desk (konsolidiert, Stand 27.07.2026), abgerufen am 07.10.2026
  3. KI-Verordnung, Art. 111 Abs. 4 Übergang für Art. 50 Abs. 2 EU-Kommission, AI Act Service Desk (konsolidiert, Stand 27.07.2026), abgerufen am 07.10.2026
  4. KI-Verordnung, Art. 99 Sanktionen EU-Kommission, AI Act Service Desk (konsolidiert, Stand 27.07.2026), abgerufen am 07.10.2026
  5. KI-Verordnung, Art. 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn EU-Kommission, AI Act Service Desk (konsolidiert, Stand 27.07.2026), abgerufen am 07.10.2026
  6. KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 2 Anwendungsbereich EU-Kommission, AI Act Service Desk (konsolidiert, Stand 27.07.2026), abgerufen am 07.10.2026
  7. Transparency obligations under Article 50 AI Act – FAQ (Stand 24.07.2026) EU-Kommission, abgerufen am 07.10.2026
  8. KI-Service Desk: Transparenzpflichten Bundesnetzagentur, abgerufen am 07.10.2026
  9. KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, §§ 2, 15, 16 Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026
  10. KI-Servicestelle: FAQ zum AI Act RTR-GmbH, abgerufen am 07.10.2026
  11. § 5 UWG Irreführende geschäftliche Handlungen gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026
  12. Offenlegung von veränderten oder synthetischen Inhalten YouTube-Hilfe, abgerufen am 07.10.2026

Stand der Rechtslage: 07.10.2026. Diese Seite ordnet die Rechtslage ein und ist keine Rechtsberatung.