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Transparenz · Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Eintrag korrigieren.

Ist ein Feld falsch, veraltet oder gehört es zu einem anderen Betrieb, sagen Sie unswelches, was richtig ist und woher das hervorgeht — dann steht es beim nächsten Durchlauf richtig da. Soll der Eintrag ganz verschwinden, führt Eintrag entfernen schneller zum Ziel.

Was ist falsch?

Ein Feld je Meldung. Für mehrere Felder das Formular erneut absenden.

Betroffener Eintrag
Die Domain, unter der der Eintrag im Register steht — ohne https://, ohne www.
So heißen die Felder im Profil, Abschnitt Registerdaten.
Richtige Angabe
0 / 300 ZeichenSo, wie es dastehen soll — bei Anschriften bitte vollständig.
Adresse einer öffentlichen Seite, aus der der richtige Wert hervorgeht: Impressum, Handelsregisterauszug, Firmenbuch, Zefix, Kammerverzeichnis.
0 / 600 ZeichenWas der Beleg nicht hergibt — etwa seit wann die Änderung gilt.
Für die Rückmeldung
Sie erhalten eine Nachricht, sobald die Korrektur übernommen ist. Eine Adresse auf der genannten Domain beschleunigt die Prüfung.
Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen. Bis dahin bleibt der bisherige Wert stehen. Was wir von Ihren Angaben wie lange behalten: Datenschutz.

Warum wir einen Beleg brauchen

Jedes Feld im Register trägt eine Quelle und ein Abrufdatum — das ist der Unterschied zwischen einem Register und einer Sammlung von Selbstauskünften. Eine Korrektur ohne Quelle würde diese Kette unterbrechen: Der Wert wäre neu, aber nicht überprüfbar.

Ein Link auf Ihr eigenes Impressum genügt in den meisten Fällen. Bei Registerangaben ist ein Auszug aus Handelsregister, Firmenbuch oder Zefix die schnellste Grundlage.

Ausnahme: Geht es darum, dass eine Angabe gelöscht statt korrigiert werden soll, ist kein Beleg nötig — das ist ein Widerspruch, und der wird ohne Prüfung umgesetzt.