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Prompts · Betriebsdaten

Bevor der erste Kundenname in den Prompt geht.

Die Prompts in dieser Bibliothek funktionieren am besten mit echten Angaben aus dem Betrieb — und genau da fängt die Frage an, die auf fast keiner Prompt-Sammlung steht. Sieben Punkte, die vorher zu klären sind, und sechs Regeln, die den größten Teil des Problems verschwinden lassen.

Sieben Fragen, in dieser Reihenfolge

  1. Sind personenbezogene Daten im Spiel?Art. 4 Nr. 1 und 2 DSGVO

    Ein Kundenname, eine Mailadresse, eine Bewerbung, ein Gesprächsprotokoll mit Namen — sobald davon etwas in den Prompt geht, ist es eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Firmenname allein ist es meist nicht, ein Ansprechpartner darin schon.

  2. Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?Art. 28 DSGVO

    Der Anbieter des Sprachmodells verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es einen Vertrag — bei den geschäftlichen Tarifen der großen Anbieter ist er verfügbar, bei kostenlosen Privatzugängen in der Regel nicht.

  3. Werden die Eingaben zum Training verwendet?

    Der Punkt, an dem sich Privat- und Geschäftszugang am deutlichsten unterscheiden. In geschäftlichen Tarifen ist Training aus Eingaben üblicherweise abgeschaltet; im kostenlosen Zugang oft nicht. Es ist eine Einstellung und ein Vertragspunkt — nachsehen, nicht annehmen.

  4. Wo stehen die Server?Kapitel V DSGVO

    Bei Anbietern außerhalb der EU kommt der Drittlandtransfer dazu. Mehrere große Anbieter bieten inzwischen eine Verarbeitung in der EU an; das ist wiederum eine Einstellung, kein Automatismus.

  5. Ist eine Folgenabschätzung nötig?Art. 35 DSGVO

    Wenn systematisch bewertet oder überwacht wird — Bewerbungen sichten, Leistung beurteilen, Kreditwürdigkeit einschätzen —, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung regelmäßig einschlägig. Sie ist am Anfang beherrschbar und teuer, wenn sie nachgeholt werden muss.

  6. Ist der Betriebsrat zu beteiligen?§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Sobald ein Werkzeug geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen, besteht ein Mitbestimmungsrecht — auf die Eignung kommt es an, nicht auf die Absicht. Das trifft in der Praxis mehr Werkzeuge, als zunächst gedacht.

  7. Wissen die Beschäftigten, was erlaubt ist?Art. 4 KI-VO (EU) 2024/1689

    Die KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025 ausreichende KI-Kompetenz bei denen, die solche Systeme betreiben oder bedienen. Unabhängig davon ist eine kurze schriftliche Regel — was darf hinein, was nicht — der wirksamste Einzelschritt überhaupt.

Sechs Regeln, die den Rest erledigen

Wer diese sechs Punkte einhält, hat den überwiegenden Teil der Fragen oben nicht mehr: Das Recht bleibt gleich, aber es sind keine kritischen Daten mehr im Spiel.

Wenn die Daten das Haus nicht verlassen dürfen

Dann bleibt der Weg über ein lokal betriebenes Modell — auf eigener Hardware oder im eigenen Rechenzentrum. Technisch möglich, mit einem klaren Preis: Anschaffung, Betrieb, Aktualisierung und jemand, der es betreut. Bei geringen Mengen ist der Zugang über eine Schnittstelle fast immer günstiger; bei strengen Vorgaben ist er keine Option. Das ist eine Rechnung — die Begriffe dazu stehen im Glossar.

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