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Transparenz · Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

Eintrag entfernen.

Tragen Sie die Domain ein und senden Sie ab: Wir nehmen den Eintrag aus dem Register, löschen die Namen der Vertretungsberechtigten und sperren die Domain gegen weitere Erfassung. Sie brauchen keine Begründung, und wir prüfen keine Berechtigung; woher die Daten stammen, steht auf Datenquellen.

Ihr Widerspruch

Zwei Angaben genügen: die Domain und eine Adresse für die Bestätigung.

Betroffener Eintrag
Die Domain, unter der der Eintrag im Register steht — ohne https://, ohne www.
Der Grund hilft uns, wiederholte Erfassung zu vermeiden. Für die Umsetzung des Widerspruchs ist er ohne Bedeutung.
Für die Bestätigung
Die Bestätigung geht an diese Adresse. Eine Adresse auf der genannten Domain beschleunigt die Prüfung — eine andere ist zulässig, wir fragen dann kurz nach.
0 / 600 ZeichenEtwa: welche Angabe konkret stört, oder ab wann der Betrieb erloschen ist.

Kein Zustimmungshäkchen. Ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO ist eine Erklärung, keine Einwilligung — wir verlangen dafür nichts zurück. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieses Widerspruchs verwendet; was wir wie lange behalten, steht im Datenschutz.

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Bearbeitung innerhalb von 7 Tagen.

Was Ihr Widerspruch technisch auslöst

Die Datenbank sperrt den Eintrag, sobald sie den Widerspruch aufnimmt. Die Schritte laufen automatisch und in einem Zug.

  1. Eintrag im Widerspruchsprotokoll. Domain, Kanal und Zeitpunkt werden festgehalten — der Nachweis, dass und wann widersprochen wurde.
  2. Gesperrt und nicht mehr veröffentlicht. Der Eintrag verschwindet aus Register, Listen, Kategorien und Suche.
  3. Personennamen werden gelöscht. Die Vertretungsberechtigten und verlinkte Personenprofile werden aus der Datenbank entfernt, nicht nur ausgeblendet.
  4. Sperre gegen weitere Updates. Der Crawler rührt den Datensatz nicht mehr an, auch nicht bei späteren Läufen — die Domain kommt nicht durch die Hintertür zurück.
  5. Bestätigung per E-Mail. Mit Zeitpunkt und Umfang, sodass Sie einen Beleg haben.

Was erhalten bleibt: die Domain und der Zeitpunkt des Widerspruchs im Protokoll. Ohne diesen Rest würde derselbe Betrieb beim nächsten Lauf erneut erfasst — die Speicherung ist damit die mildere Maßnahme, nicht die weitergehende.