INQA-Coaching
aktivBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert aus ESF Plus
- Förderquote
- 80 % (Eigenanteil 20 %)
- Höchstbetrag
- 11.520 €
- Mindestprojekt
- nicht angegeben
- Mitarbeiter
- bis 249
- Gefördert wird
- Beratung, Schulung
Prozessbegleitung für die Einführung digitaler Arbeitsprozesse — Arbeitsorganisation und Beteiligung der Beschäftigten statt Technikkauf. Zwölf Beratungstage, geeignet, wenn die Belegschaft mitgenommen werden muss.
Neue Richtlinie vom 22.06.2026: höchstens 1.200 € netto je Beratertag, davon 80 % gefördert. Coaching-Schecks gibt es bis 30.06.2028, das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Voraussetzungen: mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, mindestens zwei Jahre am Markt.
Antragsweg: Erstgespräch bei einer autorisierten INQA-Beratungsstelle führen → Coaching-Scheck ausstellen lassen — vor jeder Beauftragung → Autorisierten INQA-Coach beauftragen und Eigenanteil selbst tragen → Coaching innerhalb der siebenmonatigen Gültigkeit abschließen
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Geprüft am 07.10.2026Quelle ansehen ↗