Zum Inhalt springen
kiintegration.com
00 online·2.407 Dienstleister
Transparenz · Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Eintrag korrigieren.

Eine Angabe im Register ist falsch? Gehört der Eintrag Ihrem Betrieb, ändern Sie ihn selbst im Konto. Alle anderen melden die Angabe hier, mit Beleg.

Ihr eigener Betrieb

Mit Konto: Beschreibung, Leistungsfelder und Kontakt stehen nach dem Speichern sofort auf dem Profil. Firma, Anschrift samt Punkt auf der Karte und Register gelten, sobald wir sie mit Ihrem Impressum abgeglichen haben.

Anmelden und Profil bearbeiten

Noch kein Konto: Beanspruchen Sie den Eintrag, kostenlos und ohne Passwort. Mit einer E-Mail-Adresse auf Ihrer Domain genügt der Link aus der Mail.

Eintrag beanspruchen

Nicht Ihr Betrieb? Angabe melden

Für alle, die den Eintrag nicht selbst pflegen: etwa als genannte Vertretungsberechtigte oder weil Ihnen ein Fehler auffällt. Ein Feld je Meldung; soll der Eintrag ganz weg, nutzen Sie Eintrag entfernen.

Betroffener Eintrag
Die Domain, unter der der Eintrag im Register steht — ohne https://, ohne www.
So heißen die Felder im Profil, Abschnitt Registerdaten.
Richtige Angabe
0 / 300 ZeichenSo, wie es dastehen soll — bei Anschriften bitte vollständig.
Adresse einer öffentlichen Seite, aus der der richtige Wert hervorgeht: Impressum, Handelsregisterauszug, Firmenbuch, Zefix, Kammerverzeichnis.
0 / 600 ZeichenWas der Beleg nicht hergibt — etwa seit wann die Änderung gilt.
Für die Rückmeldung
Sie erhalten eine Nachricht, sobald die Korrektur übernommen ist. Eine Adresse auf der genannten Domain beschleunigt die Prüfung.
Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen. Bis dahin bleibt der bisherige Wert stehen. Was wir von Ihren Angaben wie lange behalten: Datenschutz.

Warum wir einen Beleg brauchen

Jedes Feld im Register trägt eine Quelle und ein Abrufdatum — das ist der Unterschied zwischen einem Register und einer Sammlung von Selbstauskünften. Eine Korrektur ohne Quelle würde diese Kette unterbrechen: Der Wert wäre neu, aber nicht überprüfbar.

Ein Link auf Ihr eigenes Impressum genügt in den meisten Fällen. Bei Registerangaben ist ein Auszug aus Handelsregister, Firmenbuch oder Zefix die schnellste Grundlage.

Ausnahme: Geht es darum, dass eine Angabe gelöscht statt korrigiert werden soll, ist kein Beleg nötig — das ist ein Widerspruch, und der wird ohne Prüfung umgesetzt.